Einrichten
Den Bildschirmarbeitsplatz einrichten, bevor der Rücken sich meldet
Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung beschreibt, was ein Bildschirmarbeitsplatz können muss. So übertragen Sie das mit rund 305 € auf das Homeoffice.

Für Arbeitsstätten gibt es eine ausformulierte Vorschrift dazu, wie ein Bildschirmarbeitsplatz aussehen muss. Sie steht im Anhang der Arbeitsstättenverordnung unter Nummer 6 und ist erstaunlich konkret, ohne jemals eine Produktmarke zu nennen.
Für das eigene Arbeitszimmer bindet sie Sie nicht, aber sie ist die beste verfügbare Checkliste, weil sie die Anforderungen nach Bauteil sortiert: Bildschirm, Tastatur, Arbeitsfläche, Beleuchtung. Dieser Ratgeber übersetzt sie Punkt für Punkt in Anschaffungen mit Preis und Zeitaufwand.
Was die Verordnung verlangt und warum das für zu Hause taugt
Nummer 6 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung verlangt für den Bildschirm reflexionsarme Oberflächen, freie Dreh- und Neigbarkeit sowie eine flimmerfreie Darstellung mit einstellbarer Helligkeit und einstellbarem Kontrast. Für die Tastatur verlangt sie, dass sie eine vom Bildschirm getrennte Einheit und neigbar ist, eine reflexionsarme Oberfläche hat und eine Beschriftung, die sich deutlich abhebt und in normaler Arbeitshaltung lesbar bleibt.
Zur Arbeitsfläche steht dort, dass sie groß genug sein muss, um Eingabemittel, Bildschirm und Unterlagen flexibel anzuordnen, und dass vor der Tastatur Platz zum Auflegen der Handballen vorhanden sein muss. Für die Beleuchtung verlangt sie eine Anordnung, bei der störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den Arbeitsmitteln vermieden werden.
Diese vier Absätze beschreiben den ganzen Arbeitsplatz, ohne eine einzige Zahl für Tischhöhe oder Bildschirmgröße zu nennen. Genau das macht sie brauchbar: Sie benennen Eigenschaften, die Sie an einem Gerät prüfen können, statt Maße, die für jeden Körper anders richtig wären.

| Anforderung | Am Notebook allein | Was sie erfüllt |
|---|---|---|
| Tastatur als vom Bildschirm getrennte Einheit | nicht erfüllt, sie ist fest verbaut | externe Tastatur, rund 60 € |
| Bildschirm frei dreh- und neigbar | nur neigbar, nicht höhenverstellbar | Monitor mit Standfuß oder Notebookständer |
| Platz zum Auflegen der Handballen vor der Tastatur | fehlt, die Gehäusekante liegt direkt davor | Tischtiefe und externe Tastatur |
| Reflexionsarme Oberflächen | je nach Display, spiegelnde Panels häufig | mattes Panel oder Platzierung quer zum Fenster |
| Beleuchtung ohne störende Spiegelungen | abhängig von der Aufstellung | Schreibtisch seitlich zum Fenster, Leuchte ohne Blendung |
Das Notebook allein erfüllt zwei Punkte nicht
Bei einem Notebook sind Bildschirm und Tastatur dieselbe Einheit. Stellen Sie den Bildschirm auf Augenhöhe, liegt die Tastatur zu hoch; legen Sie die Tastatur richtig, schauen Sie nach unten. Dieser Widerspruch ist bauartbedingt und lässt sich nicht durch Haltung auflösen, sondern nur durch Trennung der beiden Teile.
Die Trennung kostet wenig. Eine externe Tastatur für rund 60 €, eine Maus für rund 30 € und ein Notebookständer für rund 35 € lösen das Problem bereits, wenn Sie keinen zweiten Bildschirm wollen (Rechenbeispiele). Mit einem Monitor für rund 180 € kommen Sie auf rund 305 € für den gesamten Platz, über 6 Jahre also rund 51 € im Jahr.
Der zweite nicht erfüllte Punkt ist die Handballenauflage. Die Verordnung nennt sie ausdrücklich, und sie ist der Grund, warum ein 60 cm tiefer Tisch für einen Bildschirmarbeitsplatz knapp wird: Der Monitor braucht Abstand nach hinten, die Tastatur Abstand nach vorn, und die Handballen brauchen die Fläche dazwischen.
- Externe Tastatur, rund 60 €: trennt Eingabe und Bildschirm
- Maus, rund 30 €: nimmt die Arbeit aus dem Touchpad heraus
- Notebookständer, rund 35 €: hebt den Bildschirm auf Blickhöhe
- Monitor, rund 180 €: ersetzt den Ständer und bringt Fläche dazu
- Summe für den ganzen Platz: rund 305 €, über 6 Jahre rund 51 € im Jahr

Licht und Spiegelungen: die Stellgröße, die nichts kostet
Die Verordnung verlangt, dass Arbeitsplatz und Beleuchtung so eingerichtet sind, dass störende Blendungen, Reflexionen und Spiegelungen vermieden werden. Das ist der einzige Punkt der Liste, der sich ohne eine einzige Anschaffung erfüllen lässt, und er wird am häufigsten übersehen.
Die Grundregel folgt aus der Geometrie: Ein Fenster hinter Ihnen spiegelt sich im Bildschirm, ein Fenster vor Ihnen blendet. Der Schreibtisch steht deshalb seitlich zum Fenster, und die Schreibtischleuchte leuchtet die Unterlagen an, nicht den Bildschirm. Das Umstellen dauert rund 20 Minuten und kostet nichts.
Die zweite Stellgröße ist die Bildschirmhelligkeit. Ein Panel, das heller leuchtet als die Umgebung, ermüdet; eines, das dunkler ist als das Fenster daneben, zwingt zum Blinzeln. Die Verordnung verlangt deshalb ausdrücklich, dass Helligkeit und Kontrast einstellbar sind und an die Arbeitsumgebung angepasst werden können.
Die Rechnung für einen kompletten Platz
Die Anschaffungen halten länger als das Notebook. Ein Monitor übersteht in der Regel zwei Gerätegenerationen, eine Tastatur ebenfalls. Rechnen Sie Zubehör deshalb mit eigener Haltedauer: 305 € über 6 Jahre sind rund 51 € im Jahr, dieselben 305 € über 12 Jahre nur rund 25 €.
Beim Monitor gibt es anders als beim Notebook eine Kennzeichnung zum Vergleichen. In der Produktliste der Europäischen Kommission zu Ökodesign und Energielabel tragen elektronische Displays ein Energielabel, Computer dagegen nur Ökodesign-Anforderungen. Die Effizienzklasse des Monitors ist damit eine Angabe, die Sie zwischen zwei Modellen direkt gegenüberstellen können.
Der dritte Posten ist der Tisch, und er ist der einzige, bei dem sich eine Nachrüstung nicht lohnt. Eine Arbeitsfläche, die zu schmal für Monitor, Tastatur und Handballen ist, bleibt zu schmal, egal welche Geräte darauf stehen. Messen Sie die Tiefe nach, bevor Sie den Monitor bestellen.
| Ausstattung | Anschaffung | Über 6 Jahre | Über 12 Jahre |
|---|---|---|---|
| Tastatur und Maus | 90 € | 15 € im Jahr | 7,50 € im Jahr |
| Notebookständer | 35 € | rund 6 € im Jahr | rund 3 € im Jahr |
| Monitor | 180 € | 30 € im Jahr | 15 € im Jahr |
| Zusammen | 305 € | rund 51 € im Jahr | rund 25 € im Jahr |
Alle Preise sind Rechenbeispiele. Zubehör übersteht meistens zwei Notebookgenerationen, weshalb die rechte Spalte die realistischere ist.

Einrichten in 30 Minuten
Der ganze Aufbau ist in einer halben Stunde erledigt, wenn er in der richtigen Reihenfolge geschieht. Erst den Tisch quer zum Fenster stellen, dann den Bildschirm so hoch setzen, dass die oberste Zeile knapp unter Augenhöhe liegt, dann Tastatur und Maus so legen, dass die Unterarme waagerecht aufliegen, und erst danach die Helligkeit an das Raumlicht anpassen.
Die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt den nächsten verändert: Wer zuerst die Helligkeit einstellt und dann den Tisch dreht, stellt sie zweimal ein. Rechnen Sie rund 20 Minuten für das Stellen und rund 10 Minuten für die Feineinstellung.
Danach hilft nur noch die Gewohnheit. Der Bildschirmarbeitsplatz, den die Verordnung beschreibt, ist auf Dauerarbeit ausgelegt; wer dieselbe Aufgabe weiterhin auf dem Sofa erledigt, hat 305 € ausgegeben, ohne etwas zu verändern.
Vor dem Kauf
- Stellen Sie den Tisch seitlich zum Fenster, bevor Sie Geräte aufbauen
- Trennen Sie Tastatur und Bildschirm, wie es Anhang 6 der ArbStättV für Arbeitsstätten verlangt
- Setzen Sie den Bildschirm so hoch, dass die oberste Zeile knapp unter Augenhöhe liegt
- Lassen Sie vor der Tastatur Fläche zum Auflegen der Handballen frei
- Messen Sie die Tischtiefe nach, bevor Sie einen Monitor bestellen
- Stellen Sie Helligkeit und Kontrast erst ein, wenn der Platz endgültig steht
- Rechnen Sie Zubehör mit eigener Haltedauer: 305 € über 12 Jahre sind rund 25 € im Jahr
Häufige Fragen
- Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch im Homeoffice?
- Sie richtet sich an Arbeitgeber und deren Arbeitsstätten, nicht an Sie als Privatperson in der eigenen Wohnung. Für die Einrichtung ist sie trotzdem die beste Vorlage, weil sie die Anforderungen nach Bauteil sortiert und auf Eigenschaften abstellt statt auf Maße. Welche Pflichten Ihr Arbeitgeber bei Telearbeit übernimmt, regelt Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
- Reicht ein Notebookständer statt eines zweiten Bildschirms?
- Für die Blickhöhe ja, für die Arbeitsfläche nicht. Der Ständer hebt den Bildschirm und macht eine externe Tastatur zwingend, weil die eingebaute dann unerreichbar hoch liegt. Für rund 35 € plus 60 € Tastatur erfüllen Sie damit die Trennung aus Anhang 6; ein Monitor für rund 180 € bringt zusätzlich Fläche und eine vergleichbare Effizienzklasse.
- Wie tief muss der Schreibtisch sein?
- Die Verordnung nennt keine Zentimeterangabe. Sie verlangt eine Fläche, die ausreicht, um Bildschirm, Eingabemittel und Unterlagen flexibel anzuordnen, und Platz zum Auflegen der Handballen vor der Tastatur. Praktisch heißt das: Monitorabstand nach hinten plus Tastatur plus Handballenfläche müssen nebeneinander passen, und das wird bei 60 cm Tiefe eng.
- Spielt die Effizienzklasse beim Monitor eine Rolle?
- Sie ist die einzige vergleichbare Verbrauchsangabe in dieser Produktgruppe, denn elektronische Displays tragen laut Produktliste der EU-Kommission ein Energielabel, Computer nicht. Bei einem Gerät, das an 220 Tagen je 6 Stunden läuft, schlägt sich der Unterschied zwischen zwei Klassen über Jahre in einem zweistelligen Eurobetrag nieder.
- Was tun, wenn das Fenster hinter dem Bildschirm liegt?
- Dann blendet es, sobald Sie aufsehen, und die Verordnung nennt genau diesen Fall. Drehen Sie den Tisch so, dass das Fenster seitlich liegt; wo das baulich nicht möglich ist, helfen Vorhang oder Rollo und ein Panel, das hell genug gegen das Restlicht ankommt. Das Umstellen dauert rund 20 Minuten und ist der billigste Schritt dieser Liste.
Quellen
- Anhang zur Arbeitsstättenverordnung, Nummer 6 – Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen — geprüft am 2026-11-03
- Europäische Kommission – Produktliste zu Ökodesign und Energielabel: elektronische Displays mit Energielabel — geprüft am 2026-11-03
- Statistisches Bundesamt – Ausstattung privater Haushalte mit Informationstechnik, Deutschland (LWR 2024) — geprüft am 2026-11-03
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